Gemäß §6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung müssen
Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen.

Der Beauftragte nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
  • Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  • Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Hersteller oder seine Bevollmächtigten

    Wenden Sie sich bei Fragen oder Anregungen gerne per E-Mail an unsere
    Beauftragte für Medizinproduktesicherheit:

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